Schlagwörter
Bundesgerichtshof, Deutschland, Kavaliersdelikt, Körperverletzung, Rechtsprechung
… manchmal bin ich einfach nur sprachlos über die „Rechtsprechung“ in unserer Bananenrepunlik.
Da rast ein Dosenfahrer ohne Führerschein durch die Lande und rammt ABSICHTLICH eine Motorradfahrer am Heck um ihn zum Sturz zu bringen. Der Biker stürzt, verletzt sich nicht unerheblich – der Dosenfahrer flüchtet vom Tatort des Verbrechens – der Biker zeigt ihn an und schleift ihn vor Gericht.
Dort wird der ebenso rücksichtslose, wie dämliche Dosenfahrer wegen SCHWERER Körperverletzung verurteilt und in den Knast geschickt. So weit so gut, könnte man meinen. Doch der Dosenfahrer kämpft sich auf Steuerzahlerkosten durch alle Instanzen und bekommt dann vor dem Bundesgerichtshof auch noch Recht: seine hirnverblödete Tat wird nicht mehr als schwere, sondern nur noch als einfache Körperverletzung gewertet mit entsprechend deutlicher Reduzierung des Strafmaßes. Erst wenn er den Biker aktiv mit seinem Auto auch noch überfahren hätte, wäre es ein schwerer Fall von Körperverletzung gewesen.
Ich glaub, es hackt!
Welch ein Signal sendet der oberste Gerichtshof Deutschlands damit aus?
Ist das aktive Rammen eines Motorrades zukünftig vielleicht nur noch ein Kavaliersdelikt?
Wird es demnächst vielleicht gleichgestellt mit Tierquälerei?
Also mit reiner Sachbeschädigung?
Werden wir Biker von deutschen Gerichten, von dosenfahrenden deutschen Richtern tatsächlich in Zukunft zum „Freiwild“ abgestempelt, das man OHNE großen Ärger jagen und „abschießen“ darf?
Es gibt Tage, da bin ich echt fassungslos über die „Rechtsprechung“ in dieser Bananenrepublik…
Heute ist wieder so ein Tag!